Stellvertretung in Gesundheitsangelegenheiten - Modell eines dreigliedrigen Vertretungssystems
Diekmann, Andrea,
Stellvertretung in Gesundheitsangelegenheiten - Modell eines dreigliedrigen Vertretungssystems - Universitätsverlag Göttingen 2009
Open Access
A medical measure influences the physical and mental integrity of the affected people. The right of determination is also part of a person’s personality. The individual can exercise his right of self determination only when its decision conditions and justifies medical practice. Is an adolescent due to an illness or disability not able to excersise decisions, these have to be made by a representative of legal transactions - an agent - or taken by a legal representative - a supervisor. In this study, the different representation schemes on health matters are presented. Eine ärztliche Maßnahme tastet die leibliche und gegebenenfalls die seelische Integrität eines Menschen an. Die Bestimmung darüber ist ein Teil der Personalität eines Menschen. Der Einzelne kann sein Selbstbestimmungsrecht nur wahrnehmen, wenn seine Entscheidung Voraussetzung gerechtfertigten ärztlichen Handelns ist. Kann ein Volljähriger auf Grund einer Krankheit oder Behinderung darüber nicht befinden, können Entscheidungen durch einen rechtsgeschäftlichen Vertreter – einen Bevollmächtigten – oder durch einen gesetzlichen Vertreter – einen Betreuer – getroffen werden. In der vorliegenden Untersuchung werden die unterschiedlichen Vertretungsregelungen im Bereich der Gesundheitsangelegenheiten dargestellt. Es wird zudem geprüft, ob es das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gebietet, eine weitere „automatische“ Vertretungsmöglichkeit für nahe Angehörige zu normieren. Es wird auch erwogen, auf welche Grundlage eine entsprechende Befugnis gestützt werden, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie eingreifen könnte.
Creative Commons
German
gup2009-36
10.17875/gup2009-36 doi
Civil codes / Civil law
Medical & healthcare law
medicine ethics medicine law health care Betreuerbestellung Betreuung (Recht) Bürgerliches Gesetzbuch Vertretungsmacht Vollmacht Zeitschrift für das gesamte Familienrecht
Stellvertretung in Gesundheitsangelegenheiten - Modell eines dreigliedrigen Vertretungssystems - Universitätsverlag Göttingen 2009
Open Access
A medical measure influences the physical and mental integrity of the affected people. The right of determination is also part of a person’s personality. The individual can exercise his right of self determination only when its decision conditions and justifies medical practice. Is an adolescent due to an illness or disability not able to excersise decisions, these have to be made by a representative of legal transactions - an agent - or taken by a legal representative - a supervisor. In this study, the different representation schemes on health matters are presented. Eine ärztliche Maßnahme tastet die leibliche und gegebenenfalls die seelische Integrität eines Menschen an. Die Bestimmung darüber ist ein Teil der Personalität eines Menschen. Der Einzelne kann sein Selbstbestimmungsrecht nur wahrnehmen, wenn seine Entscheidung Voraussetzung gerechtfertigten ärztlichen Handelns ist. Kann ein Volljähriger auf Grund einer Krankheit oder Behinderung darüber nicht befinden, können Entscheidungen durch einen rechtsgeschäftlichen Vertreter – einen Bevollmächtigten – oder durch einen gesetzlichen Vertreter – einen Betreuer – getroffen werden. In der vorliegenden Untersuchung werden die unterschiedlichen Vertretungsregelungen im Bereich der Gesundheitsangelegenheiten dargestellt. Es wird zudem geprüft, ob es das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gebietet, eine weitere „automatische“ Vertretungsmöglichkeit für nahe Angehörige zu normieren. Es wird auch erwogen, auf welche Grundlage eine entsprechende Befugnis gestützt werden, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie eingreifen könnte.
Creative Commons
German
gup2009-36
10.17875/gup2009-36 doi
Civil codes / Civil law
Medical & healthcare law
medicine ethics medicine law health care Betreuerbestellung Betreuung (Recht) Bürgerliches Gesetzbuch Vertretungsmacht Vollmacht Zeitschrift für das gesamte Familienrecht
